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Herzlich willkommen!
 

Seit 1987 bedienen wir eine zufriedene Kundschaft mit neuen Garten- und Motorgeräten, Zubehör, Occasionen, Wartung und Reparatur.

Für unsere Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind wir in der Region bekannt. Unserem Team liegen die persönliche Beratung und Kundennähe sehr am Herzen.


Mähroboter Überwinterung

 

In der Woche vom 10. - 14. März 2025 bringen wir Ihre Mährobter aus der Überwinterung zurück.

Die Mäher werden auf "Parken" eingestellt.


Kärcher Frühlings-Hits

Gültig vom 01.04.2025 - 31.05.2025

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Paul Forrer Gartentrends Frühling

Gültig vom 01.03.2025 - 31.07.2025

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Husqvarna Frühlingsaktion

Gülit vom 01.01.2025 - 30.06.2025

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Stihl Frühlingsaktion

Gültig von 01. März - 31. Mai 2025

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Gerätebenzin
CH Motorist
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Neu ab 01.04.2024

VZV Art. 72 Abs. 1 Bst. m (neu): Arbeitskarren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h dürfen neu ohne Kontrollschild und Fahrzeugausweis verkehren. Nebst Hubarbeitsbühnen können beispielsweise auch Kleinbagger oder Aufsitzgeräte wie Rasenmäher, Bodenreiniger oder Markiermaschinen unter diese Regelung fallen. Erkennbar sind die Fahrzeuge am entsprechenden Höchstgeschwindigkeitszeichen. Obwohl diese Fahrzeuge nicht immatrikuliert werden, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Art. 63 SVG4, Art. 1 und 32 Abs. 1 Bst. b VVV5). Hinweis: Als Arbeitskarren (Art. 13 Abs. 3 Bst. b VTS) eingeteilt werden können Motorkarren (vergl. Art. 25 Abs. 2 Bst. d SVG), die speziell zur Verrichtung von Arbeiten gebaut sind und deren Nutzlast stark beschränkt ist.


Raymo

Ferngesteuerter Geräteträger

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