Herzlich willkommen!
Seit 1987 bedienen wir eine zufriedene Kundschaft mit neuen Garten- und Motorgeräten, Zubehör, Occasionen, Wartung und Reparatur.
Für unsere Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind wir in der Region bekannt. Unserem Team liegen die persönliche Beratung und Kundennähe sehr am Herzen.
Sonderpromotion Tischsäge
gültig bis 31.12.2024
Husqvarna Herbst-Mailing
Stihl Herbstmailing
gültig bis 30. November 2024
Preisanpassungen
Geschätzter Kunde, auch unsere Branche ist von einer allgemeinen Preiserhöhung betroffen.
Wir erhalten laufend neue Verkaufspreise von unseren Lieferanten und sind bemüht diese auf unsere Homepage anzupassen.
Für genaue Preisangaben Fragen Sie bitte das jeweiliege Produkt an.
Neu ab 01.04.2024
VZV Art. 72 Abs. 1 Bst. m (neu): Arbeitskarren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h dürfen neu ohne Kontrollschild und Fahrzeugausweis verkehren. Nebst Hubarbeitsbühnen können beispielsweise auch Kleinbagger oder Aufsitzgeräte wie Rasenmäher, Bodenreiniger oder Markiermaschinen unter diese Regelung fallen. Erkennbar sind die Fahrzeuge am entsprechenden Höchstgeschwindigkeitszeichen. Obwohl diese Fahrzeuge nicht immatrikuliert werden, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Art. 63 SVG4, Art. 1 und 32 Abs. 1 Bst. b VVV5). Hinweis: Als Arbeitskarren (Art. 13 Abs. 3 Bst. b VTS) eingeteilt werden können Motorkarren (vergl. Art. 25 Abs. 2 Bst. d SVG), die speziell zur Verrichtung von Arbeiten gebaut sind und deren Nutzlast stark beschränkt ist.