Herzlich willkommen!
Seit 1987 bedienen wir eine zufriedene Kundschaft mit neuen Garten- und Motorgeräten, Zubehör, Occasionen, Wartung und Reparatur.
Für unsere Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind wir in der Region bekannt. Unserem Team liegen die persönliche Beratung und Kundennähe sehr am Herzen.
Mähroboter Überwinterung
In der Woche vom 10. - 14. März 2025 bringen wir Ihre Mährobter aus der Überwinterung zurück.
Die Mäher werden auf "Parken" eingestellt.
Kärcher Frühlings-Hits
Gültig vom 01.04.2025 - 31.05.2025
Paul Forrer Gartentrends Frühling
Gültig vom 01.03.2025 - 31.07.2025
Husqvarna Frühlingsaktion
Gülit vom 01.01.2025 - 30.06.2025
Stihl Frühlingsaktion
Gültig von 01. März - 31. Mai 2025



Neu ab 01.04.2024
VZV Art. 72 Abs. 1 Bst. m (neu): Arbeitskarren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h dürfen neu ohne Kontrollschild und Fahrzeugausweis verkehren. Nebst Hubarbeitsbühnen können beispielsweise auch Kleinbagger oder Aufsitzgeräte wie Rasenmäher, Bodenreiniger oder Markiermaschinen unter diese Regelung fallen. Erkennbar sind die Fahrzeuge am entsprechenden Höchstgeschwindigkeitszeichen. Obwohl diese Fahrzeuge nicht immatrikuliert werden, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Art. 63 SVG4, Art. 1 und 32 Abs. 1 Bst. b VVV5). Hinweis: Als Arbeitskarren (Art. 13 Abs. 3 Bst. b VTS) eingeteilt werden können Motorkarren (vergl. Art. 25 Abs. 2 Bst. d SVG), die speziell zur Verrichtung von Arbeiten gebaut sind und deren Nutzlast stark beschränkt ist.